Sächsischer Adel e.V.
DIE ÄNFÄNGE
Die Anfänge des sächsischen Adels als gesellschaftliche Gruppe liegen im 12. und 13. Jahrhundert, als sich unter den regierenden Landesfürsten eine politische Führungsschicht herausbildete. Begründet wurde die exponierte Stellung dieser Familien durch die Zugehörigkeit zum Ritterstand. Ein Privileg, das den Betreffenden vornehmlich für herausragende Leistungen bei Kriegseinsätzen und ritterlichen Turnieren verliehen wurde. Als Edelleute ihrer Landesherren waren sie damit berechtigt, Lehen zu übernehmen, eigene Wappen und Siegel zu führen und auf ihren Besitzungen eine eigene, beschränkte Gerichtsbarkeit auszuüben. Weitere Vergünstigungen waren die Steuerfreiheit, sowie Bevorzugung im Staats- und Heeresdienst.
In der politischen Organisation des Landes standen diese „Ministerialen“ auf der mittleren Ebene zwischen Fürsten und Bauern. Ein sinnvolles System gegenseitiger Rechte und Pflichten, das im späten Mittelalter zu einem sozialen Aufstieg führte – in Abgrenzung zum hochadeligen Fürstenstand entwickelte sich der Stand des niederen Adels. Er war damals vorwiegend von den Markgrafen von Meißen abhängig. Kleinere hochadelige Herrschaftsinhaber mit eigenen ritterlichen Vasallen waren die Burggrafen von Dohna, von Leisig und von Altenburg, die Herren von Schönburg und von Wildenfels und die Bischöfe des heutigen sächsischen Raumes.
In der Oberlausitz bildete sich der niedere Adel unter böhmischer Landesherrschaft aus, gleichzeitig entwickelte sie die besondere ständische Verfassung dieses Landes.