Sächsischer Adel e.V.
DIE ÄNFÄNGE

Die Anfänge des sächsischen Adels als gesellschaftliche Gruppe liegen im 12. und 13. Jahrhundert, als sich unter den regierenden Landesfürsten eine politische Führungsschicht herausbildete. Begründet wurde die exponierte Stellung dieser Familien durch die Zugehörigkeit zum Ritterstand. Ein Privileg, das den Betreffenden vornehmlich für herausragende Leistungen bei Kriegseinsätzen und ritterlichen Turnieren verliehen wurde. Als Edelleute ihrer Landesherren waren sie damit berechtigt, Lehen zu übernehmen, eigene Wappen und Siegel zu führen und auf ihren Besitzungen eine eigene, beschränkte Gerichtsbarkeit auszuüben. Weitere Vergünstigungen waren die Steuerfreiheit, sowie Bevorzugung im Staats- und Heeresdienst.

In der politischen Organisation des Landes standen diese „Ministerialen“ auf der mittleren Ebene zwischen Fürsten und Bauern. Ein sinnvolles System gegenseitiger Rechte und Pflichten, das im späten Mittelalter zu einem sozialen Aufstieg führte – in Abgrenzung zum hochadeligen Fürstenstand entwickelte sich der Stand des niederen Adels. Er war damals vorwiegend von den Markgrafen von Meißen abhängig. Kleinere hochadelige Herrschaftsinhaber mit eigenen ritterlichen Vasallen waren die Burggrafen von Dohna, von Leisig und von Altenburg, die Herren von Schönburg und von Wildenfels und die Bischöfe des heutigen sächsischen Raumes.

In der Oberlausitz bildete sich der niedere Adel unter böhmischer Landesherrschaft aus, gleichzeitig entwickelte sie die besondere ständische Verfassung dieses Landes.

Gegen Ende des Mittelalters setzten die politischen Entwicklungen in Europa den Adel gleich mehrfach unter Druck. Seine militärische Bedeutung verringerte sich durch die veränderte Kriegstechnik – anstelle der ritterlichen Eliteheere wurden Schlachten zunehmend durch die Fußtruppen moderner Massenheere entschieden. Der Ausbau der fürstlichen Landesherrschaft zum neuzeitlichen Territorialstaat festigte auch die Strukturen von Regierung und Verwaltung. Die Behörden wurden von bürgerlichen Beamten beherrscht. In der Folge wurde die selbstständige Stellung des Adels geschwächt.
Benachteiligt wurde der Adel mit seinen vorwiegend landwirtschaftlich bestimmten Existenzgrundlagen auch durch die zunehmende Geldwirtschaft, die in der Zeit des Frühkapitalismus ihren Höhepunkt erreichte. In einer Denkschrift von 1542, die aus Kreisen des Sächsischen Adels stammt, wird die Existenzgefährdung des ganzen Standes mit eindringlichen Worten dargelegt. Die herrschenden gesellschaftlichen Kräfte des 16. Jahrhunderts waren der Fürstenstaat und Bürgertum. Der sächsische Adel stellte dieser Bedrohung seinen Behauptungswillen entgegen. Er schaffte den Anschluss an die Geldwirtschaft, indem er seine bescheidenen Rittersitze zu Rittergütern ausbaute, auf denen durch Produktion und Verkauf von Getreide und Wolle Bargeldeinkünfte erwirtschaftet werden konnten. Seine Söhne schickte der Adel zum Studium auf die Universitäten. Sie qualifizierten sich dadurch für den Dienst in den fürstlichen Ratsstellen und gewannen so die Führungsstellung zurück, die weitgehend an bürgerliche Juristen verloren gegangen war. Der Aufstieg in die Offiziersränge der Streitkräfte belebte auch seine traditionelle militärischen Führungsrolle. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erscheint der Adel damit wieder als anerkannte Führungsschicht mit klar umrissenen Aufgaben – auf Regierungsebene und überall im Lande. Das neu gewonnene Lebensgefühl drückte sich in den vielen Neubauten adeliger Herrenhäuser aus, die im Stil der Renaissance und später des Barock errichtet wurden. Die rund 300 Jahre andauernde Adelskultur wurde in jedem Rittergut gepflegt, die Verbindung mit dem kurfürstlichen Hof in Dresden verbreitete die Lebensformen höherer Kunst überall im Land. Neue künstlerische Anregungen und geistige Strömungen bis hin zum Pietismus und zur Aufklärung wurden in Adelskreisen aufgenommen und von dort bis in die Regierungsebene getragen. Vor allem der Landadel blieb mit seinen im Staatsdienst stehenden Mitgliedern stets in lebendiger Beziehung. In das gesellschaftliche System des Ancien Régime war er fest eingebunden.
Mit der Beseitigung dieses Systems Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Adel zum ersten Mal in seiner Existenz bedroht. Zwar nicht so radikal wie in der französischen Revolution, dennoch brachte die Einführung der bürgerlichen Agrarreformen in Sachsen seit 1832 einschneidende Veränderungen. Die Verpflichtungen der Bauern gegenüber den Rittergütern, die noch aus dem mittelalterlichen Lehnsrecht stammten, wurden durch Geldzahlungen abgelöst. Mit der Verstaatlichung der Justiz 1856 verloren die Rittergüter die Patrimonial-Gerichtsbarkeit, sie büßten damit ihre öffentlich-rechtliche Stellung und ihre herrschaftliche Qualität ein. Seitdem war adeliger Großgrundbesitz rechtlich jedem anderen Grundbesitz rechtlich gleich gestellt. Der Landadel musste seinen Lebensunterhalt und den Aufwand für seinen aristokratischen Lebensstil künftig allein aus den wirtschaftlichen Erträgen seiner bäuerlichen Großbetriebe bestreiten. Dazu gehörte auch die bauliche Unterhaltung seiner Schlösser. Zeugnisse der Geschichte und herausragende Bau- und Kunstdenkmäler, deren Erhaltung bis heute ein gesamtwirtschaftliches Anliegen ist. Trotz dieser gesellschaftlichen Einschränkungen stellte der sächsische Adel auch in der konstitutionellen Monarchie und nach 1918 im Freistaat Sachsen weiterhin zahlreiche Führungskräfte in den Bereichen der Verwaltung und der Wehrmacht – ihr Anteil nahm jedoch im Laufe der Zeit deutlich ab. Die Abschaffung der Monarchie im Jahre 1918 war für diese Entwicklung ohne Bedeutung.
Dagegen brach im Herbst 1945 die Katastrophe über den sächsischen Adel herein: Die sowjetische Besatzungsmacht begann ihren ideologisch begründeten Vernichtungsfeldzug mit der Enteignung und Vertreibung der aristokratischen Großgrundbesitzer. Der Adelsstand verlor damit die Grundlagen seiner materiellen Existenz und musste die angestammte Heimat verlassen, um wenigstens in seinen einzelnen Linien fortbestehen zu können. Die Hoffnung auf eine Rückkehr wurde dabei niemals aufgegeben.
Erst die Wiedervereinigung Deutschlands 1990 schien diese Hoffnung zu verwirklichen. Eine schnelle und allgemeine Rückkehr ließ sich jedoch kaum ermöglichen, weil sie nicht mit der Rückgabe der entschädigungslos enteigneten Güter und ihrer kulturellen Werte verbunden war – für die Betroffenen eine schwere Enttäuschung. Und dennoch: Die Möglichkeit, im Lande ihrer der Väter wieder Fuß zu fassen, haben schon viele Adelige genutzt. Trotz aller Widrigkeiten. Und weitere werden folgen….

Nach Epochen sächsischer Adelsgeschichte
von Prof. Dr. Karlheiz Blaschke